Können Sie sich schon zufrieden zurücklehnen, weil Sie all Ihre Ziele in Sachen Lebensplanung erreicht haben oder zumindest die richtigen Weichen gestellt sind? Immobilie, Ausbildung der Kinder, Altersvorsorge, Absicherung – bei all diesen Dingen steht Ihnen Ihr Berater oder Ihre Beraterin zur Seite. Doch wie geht es danach weiter?
Mit unserem Generationenmanagement setzen wir dort an, wo Ihre üblichen Bankgeschäfte bereits unter Dach und Fach sind. Gemeinsam mit Ihnen, Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt erarbeiten wir Lösungen, die optimal zu Ihrer Lebenssituation, Ihren Plänen und Wünschen passen. Denn das Erreichte abzusichern, bedeutet keinesfalls nur, ein Testament aufzusetzen ...
Was passiert mit Ihrem Vermögen, Ihren Kindern und Ihnen ganz persönlich, wenn Sie eines Tages einmal keine Entscheidungen mehr treffen können? Bestimmen Sie schon heute, wer in Ihrem Namen handeln darf – damit im Fall der Fälle alles reibungslos und konfliktfrei ablaufen kann.
Als Vollmachtgeber haben Sie die Wahl: Entweder gilt sie schon zu Lebzeiten, erst im Todesfall oder unbegrenzt. Hierbei gehen Sie kein Risiko ein, denn eine erteilte Vollmacht können Sie jederzeit widerrufen.
Als Vollmachtgeber beauftragen Sie einen anderen Menschen, als Ihr Vertreter in Ihrem Interesse zu handeln, falls Sie selbst nicht mehr entscheiden können.
Mit einer Generalvollmacht ermächtigen Sie eine andere Person, in Ihrem Namen weitreichende Entscheidungen zu fällen – und dies in nahezu allen Lebensbereichen.
Per Betreuungsverfügung erklären Sie, dass sich eine ganz bestimmte Person um Ihre wichtigsten Angelegenheiten kümmern soll. Wer hier nicht vorsorgt, riskiert, dass ein Gericht einen fremden Betreuer bestellt.
Eine Patientenverfügung wird dann wichtig, wenn Sie Ärzten oder Pflegekräften nicht mehr erklären können, welchen medizinischen Maßnahmen Sie zustimmen und welchen nicht. Sie steht oft in Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen.
Damit sich nach dem Tod der Eltern ein geeigneter Vormund um die Kinder kümmert, können Eltern eine Sorgerechtsverfügung hinterlegen. Eine Sorgerechtsverfügung ist immer sinnvoll, denn nahe Verwandte oder die Großeltern ersetzen im Sorgerecht nicht automatisch die Eltern.
Manche Erbfälle sind kompliziert, andere recht unproblematisch. Doch selbst bei einem einfachen Fall sollten Sie Ihre Vermögensnachfolge zumindest prüfen lassen. Wir helfen Ihnen gerne dabei und weisen Sie auf mögliche Stolperfallen oder Optimierungen hin.
Testament
Ein selbst gebautes Testament ist niemals so sicher wie ein individuelles Dokument von Notar oder Fachanwalt.
Testamentsvollstreckung
Wie viel entspannter könnten Sie leben, wenn Sie wüssten, dass es später keinen Kampf um Ihr Erbe gibt?
Stiftungen
Gutes tun – auch über das eigene Leben hinaus. Mit einer Treuhandstiftung ist das langfristig möglich.
Leiterin Gesellschaftliches Engagement
Testamentsvollstreckerin der Sparkassen-Finanzgruppe
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Testamentsvollstrecker der
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